Egal ob Privat- oder Firmenkunde, das Konzept der GenerationenBeratung hilft Ihnen dabei, auch in schwierigen Situationen gut vorbereitet zu sein. Jeder Volljährige braucht eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass Eheleute sich gegenseitig oder Eltern volljährige Kinder vertreten dürfen.
Jeder kann sich nur selbst darum kümmern und das Wichtigste regeln, um möglichst Niemandem zur Last zu fallen.