Fernwartung

Mit dem Fernwartungsprogramm der Atruvia bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, eine hochqualifizierte Fernwartung an nahezu jedem Rechner innerhalb des Kunden-Firmennetzwerkes durchzuführen.

Fernwartungsvereinbarung

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Fernwartungsvereinbarung bevor Sie fortfahren:

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung zur Nutzung von Fernwartung

Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsleistungen bezogen auf die Online-Banking Produkte der VR Bank Weimar eG (Bank) auf den EDV-Anlagen des Kunden in der/in den zum Zeitpunkt der Fernwartung vorgefundenen Konfiguration(en). Hierzu wird die Software TeamViewer über die Bank zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzungen und der Ablauf der Fernwartung sind in der Anlage 3 beschrieben.
Die Anlage 3 wird Bestandteil der Vereinbarung. Die Fernwartungsleistungen beschränken sich ausschließlich auf die jeweils aktuelle Programmversion. Gegenstand der Vereinbarung ist ausschließlich die Wartung des jeweils im Lizenz- und Pflegevertrag genannten Zahlungsverkehrsprogramms sowie die jeweils aktuelle browserbasierende Online-Banking-Anwendung der VR Bank Weimar eG. Nicht Gegenstand der Vereinbarung ist die Wartung von Fremdsoftware und Computerhardware. Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der Fernwartung, von der Bank protokolliert und zu Kontroll- und Revisionszwecken archiviert wird.

 

§ 2 Leistungen

Der Fernwartungsservice wird zu den üblichen Geschäftszeiten der VR Bank Weimar eG erbracht. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices:

  • Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation der vertragsgegenständlichen Software
  • Unterstützung bei Problemen in der Anwendung
  • Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen der Anwendung
  • Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen in der Anwendung

 

§ 3 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch die VR Bank Weimar eG hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten gewährleistet. Der Kunde hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie z. B. Passwortschutz, Firewallsysteme und Virenscanner hinreichend zu schützen. Gelangt der Bankberater im Verlauf der Fernwartung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.

 

§ 4 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

Gegenstand der Vereinbarung ist die Fernwartung der vertragsgegenständlichen Software. Bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der vertragsgegenständlichen Software werden durch die Fernwartung nicht berührt. Die bisherigen Regelungen, Urheberschaften und sonstige Schutzrechte bleiben weiter bestehen.

 

§ 5 Haftung

Die VR Bank Weimar eG betreibt die Fernwartung unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und Verfügbarkeit. Für eingetretene Schäden haftet die VR Bank Weimar eG nur insoweit, als ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die VR Bank Weimar eG nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt hat, wobei die Haftung in diesen Fällen auf den Höchstbetrag von € 500 begrenzt ist.

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die VR Bank Weimar eG für die Verfügbarkeit externer Internet Services oder von Leitungen, die nicht im Einflussbereich der VR Bank Weimar eG liegen, keine Haftung übernimmt. Insbesondere hat die VR Bank Weimar eG den Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen nicht zu vertreten.

Schadensersatzansprüche des Kunden aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden und unmittelbare Schäden sowie solche Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.
Des weiteren ist eine Haftung der VR Bank Weimar eG für solche Schäden ausgeschlossen, die als Folge des Einsatzes der Fernwartungssoftware zu Beeinträchtigungen oder Mängeln im Computersystem des Kunden geführt haben.
Ein Mitverschulden des Kunden wird zu Gunsten der VR Bank Weimar eG berücksichtigt. Für die Sicherung von Datenbeständen ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von der VR Bank Weimar eG verursacht wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien, für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetzt sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 6 Preise

Aktuell wird für diesen Service kein Entgelt erhoben.
Die beim Kunden entstehenden Kosten, trägt der Kunde selbst.


§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere dem BDSG erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung trägt. Die Fernwartung erfolgt im Auftrag des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die Bank. VR Bank Weimar eG hat die von ihr mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt. Die VR Bank Weimar eG ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter §1 vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. Die VR Bank Weimar eG wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln.
Der VR Bank Weimar eG ist untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.

 

§ 8 Sonstige Vereinbarungen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VR Bank Weimar eG (AGB) Vertragsbestandteil sind. Die AGB liegen in den Kassenräumen der Bank zur Einsichtnahme aus und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Sitz der VR Bank Weimar eG.

 

Stand: 24.01.2020