Ihre Kontoauszüge erhalten Sie bei

Giro / Kontokorrentkonten monatlich zum 01.
Spareinlagen vierteljährlich
Termineinlagen laufzeitabhängig
Darlehen jährlich
Kunden,- und Kontomitteilungen täglich
Steuerbescheinigungen jährlich
Erträgnisaufstellungen jährlich
Jahresbescheinigungen jährlich

Sie erhalten dann zukünftig alle Ihre Kontoauszüge und Mitteilungen von uns in Ihre elektronische Postbox eingeliefert.

 

Zum Anzeigen der Dokumente und Mitteilungen benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader ab Version 5.0!

Beachten Sie bitte, dass die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszugs derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes liegt. Deshalb ist der elektronische Kontoauszug nur für Privatkunden geeignet. Sollten Sie also Ihre Auszüge für steuerliche Zwecke benötigen, so empfehlen wir Ihnen, dies mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu klären, bevor Sie den elektronischen Auszug nutzen.

Hinweis:

Der elektronische Kontoauszug bzw. Rechnungsabschluss erfüllt nach Auffassung der Finanzverwaltung weder die Anforderungen der steuerlichen Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO noch die einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Er wird daher nur im Privatkundenbereich und damit für den Kontoinhaber anerkannt, der nicht buchführungs- und aufzeichnungspflichtig im Sinne der §§ 145 ff. AO ist.

  • Ihre Dokumente und damit Ihre elektronischen Kontoauszüge werden am Zentralrechner unseres IT-Dienstleisters, der FIDUCIA IT AG, in einem gesicherten Umfeld gespeichert.
  • Die Übertragung der Dokumente ist, wie alle Transaktionen in eBanking, mit 128-Bit SSL-verschlüsselt.
  • Zu jedem gelesenen Dokument zeigen wir Ihnen das Löschdatum an. Bis zu diesem Datum bleibt das Originaldokument, unabhängig davon ob Sie es auch lokal auf Ihrem Rechner gespeichert haben, am Zentralrechner unseres IT-Dienstleisters, der FIDUCIA IT AG erhalten.
  • Sofern Sie Dokumente lokal auf Ihrem PC ablegen, bitten wir Sie Sorge zu tragen, dass kein unberechtigter Dritter Zugriff auf die lokal gespeicherten Daten erlangt.

Aufgrund Ihrer Anerkennung der "Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Posteingangs" stellen wir Ihr Konten für den elektronischen Kontoauszug mit sofortiger Wirkung um.

 

Der papierhafte Kontoauszugauszug entfällt damit!

 

Hinweis: Der elektronische Kontoauszug kann nicht über ein Homebanking-Zahlungsverkehrsprogramm abgerufen werden!

Sollten Sie Ihren elektronischen Kontoauszug über 90 Tage nicht abgerufen haben, werden wir Ihnen gemäß Punkt 4 der

 

"Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Posteingangs"

 

Ihren Zwangsauszug per Post zusenden.

 

Die Kosten in Höhe von 2,00 EUR werden für Sie beim nächsten Rechnungsabschluss ersichtlich.

Sie können die Nutzung der elektronischen Postbox jederzeit im eBanking wieder kündigen!

 

Wenn Sie im Besitz einer VR-BankCard mit Zugang zu einem unserer Kontoauszugsdrucker sind, dann werden Ihnen die Kontoauszüge ab dem Wirksamwerden Ihrer Kündigung wieder über den Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt.

 

Anderenfalls werden Ihnen die Kontoauszüge papierhaft per Postversand bzw. Abholer zur Verfügung gestellt. Das Entgelt hierfür ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisses.

VR Bank Weimar eG
BLZ: 82064188
BIC CODE: GENODEF1WE1