Der elektronische Kontoauszug ist die innovative Alternative zum Papierauszug. Sie erhalten und speichern Ihre Kontoauszüge im PDF-Format innerhalb Ihres eBanking. So sparen Sie sich den Weg zum Kontoauszugs-Drucker und der papierhafte Auszug entfällt damit.
Das Ende der Papier-Auszüge
Wenn Sie in Zukunft Ihre Auszüge über Ihren Computer abrufen möchten, melden Sie einfach Ihr persönliches elektronisches Postfach im eBanking über das Menü Postfach an.
| Giro / Kontokorrentkonten | monatlich zum 01. |
| Spareinlagen | vierteljährlich |
| Termineinlagen | laufzeitabhängig |
| Darlehen | jährlich |
| Kunden,- und Kontomitteilungen | täglich |
| Steuerbescheinigungen | jährlich |
| Erträgnisaufstellungen | jährlich |
| Jahresbescheinigungen | jährlich |
Sie erhalten dann zukünftig alle Ihre Kontoauszüge und Mitteilungen von uns in Ihre elektronische Postbox eingeliefert.
Zum Anzeigen der Dokumente und Mitteilungen benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader ab Version 5.0!
Beachten Sie bitte, dass die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszugs derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes liegt. Deshalb ist der elektronische Kontoauszug nur für Privatkunden geeignet. Sollten Sie also Ihre Auszüge für steuerliche Zwecke benötigen, so empfehlen wir Ihnen, dies mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu klären, bevor Sie den elektronischen Auszug nutzen.
Hinweis:
Der elektronische Kontoauszug bzw. Rechnungsabschluss erfüllt nach Auffassung der Finanzverwaltung weder die Anforderungen der steuerlichen Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO noch die einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Er wird daher nur im Privatkundenbereich und damit für den Kontoinhaber anerkannt, der nicht buchführungs- und aufzeichnungspflichtig im Sinne der §§ 145 ff. AO ist.
Aufgrund Ihrer Anerkennung der "Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Posteingangs" stellen wir Ihr Konten für den elektronischen Kontoauszug mit sofortiger Wirkung um.
Der papierhafte Kontoauszugauszug entfällt damit!
Hinweis: Der elektronische Kontoauszug kann nicht über ein Homebanking-Zahlungsverkehrsprogramm abgerufen werden!
Sollten Sie Ihren elektronischen Kontoauszug über 90 Tage nicht abgerufen haben, werden wir Ihnen gemäß Punkt 4 der
"Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Posteingangs"
Ihren Zwangsauszug per Post zusenden.
Die Kosten in Höhe von 2,00 EUR werden für Sie beim nächsten Rechnungsabschluss ersichtlich.
Sie können die Nutzung der elektronischen Postbox jederzeit im eBanking wieder kündigen!
Wenn Sie im Besitz einer VR-BankCard mit Zugang zu einem unserer Kontoauszugsdrucker sind, dann werden Ihnen die Kontoauszüge ab dem Wirksamwerden Ihrer Kündigung wieder über den Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt.
Anderenfalls werden Ihnen die Kontoauszüge papierhaft per Postversand bzw. Abholer zur Verfügung gestellt. Das Entgelt hierfür ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisses.